Zusatzscheinwerfer
Als Zusatzscheinwerfer werden in T4-Wiki die Leuchten bezeichnet, welche nicht zur serienmäßigen Ausstattung des Fahrzeuges gehören.
Typen
Fernscheinwerfer
Bei Fahrzeugen unter 12,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Montage (und gleichzeitige Nutzung mit den serienmäßigen Fernlichtern) von einem Paar Zusatzfernscheinwerfern gestattet. Die auf den Fernlichtern angegebene Gesamtreferenzzahl darf laut ECE Regulation 48 nicht größer als 100 sein. Die Serienscheinwerfer des T4 haben eine Referenzzahl von je 17,5 = 35 gesamt. Das bedeutet, dass die Referenzzahlen der Zusatzscheinwerfer in der Summe nicht über 65 liegen dürfen.
Schaltung
Bei eingeschaltetem Fernlicht dürfen Zusatzfernscheinwerfer wahlweise zusammen mit dem serienmäßigen Fernlicht, mit Standlicht oder mit Abblendlicht brennen. Ein besonderer Schalter zum separaten Abschalten der Zusatzfernscheinwerfer ist nicht vorgeschrieben, aber erlaubt. Beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer erlöschen.
Beispiele
Begrenzungsleuchten
Begrenzungsleuchten (Standlicht vorne) dürfen maximal 4 vorhanden sein, 2 jedoch in Scheinwerfern.
Schaltung
Aufgrund der geringen Stromaufnahme bietet sich der Anschluss parallel zu den bereits vorhandenen Begrenzungsleuchten an. Eine grüne Einschaltkontrolle ist vorgeschrieben. Jedoch ist es ausreichend, wenn die Instrumentenbeleuchtung zusammen mit den Begrenzungsleuchten aktiviert wird.
Beispiele
Arbeitsscheinwerfer
Arbeitsscheinwerfer dürfen mehrere am Fahrzeug verbaut werden, jedoch ist die Verwendung im Straßenverkehr nicht zulässig. Auch müssen Arbeitsscheinwerfer kein Prüfzeichen tragen.
Schaltung
Die Arbeitsscheinwerfer müssen unabhängig von anderen Scheinwerfern geschaltet sein. Eine Kontrollleuchte ist nicht vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.
Weblinks
Montage
Die Scheinwerfer können mittels stabilem halter vor z.B. dem Kühlergrill montiert werden oder an einem Frontschutzbügel (sogenannter Bullenfänger). Gegebenenfalls muss, wenn Fahrzeugmaße geändert wurden, eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden.