Abgasuntersuchung

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Allgemeine Informationen

Datei:Abgasanlage AU Plakette.png
Sechseckige Plakette als Nachweis der Abgasuntersuchung (Quellenangabe)

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen, u.a. in Deutschland nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben. (Quellenangabe)

Die Untersuchung muss grundsätzlich alle 24 Monate erfolgen. Dabei gelten die folgenden Ausnahmen:

  • PKW erstmalig 36 Monate nach Erstzulassung,
  • Taxen und Mietwagen alle 12 Monate,
  • Fahrzeuge über 3,5 t zul. GG mit Dieselmotor alle 12 Monate.


Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor werden abhängig von der Ausstattung (Katalysator) in erster Linie der Kohlenmonoxidgehalt des Abgases, der Lambda-Wert sowie der Lambda-Regelkreis überprüft. Bei den Dieselmotoren geht es in erster Linie um den Trübungswert (k-Wert) des Abgases.

AU beim T4

Dieselmotoren

Prüfbedingungen

  • Alle elektrischen Verbraucher ausgeschaltet,
  • Klimaanlage ausgeschaltet,
  • Motortemperatur mindestens 80°C; ab einer Motoröltemperatur von 60°C den Motor durch 10 freie Beschleunigungen bis auf die Abregeldrehzahl auf mindestens 80°C erwärmen.


Sichtprüfung

Die Sichtprüfung umfasst die Prüfung der schadstoffrelevanten Bauteile einschließlich Auspuffanlage auf Vorhandensein, Vollständigkeit, Dichtheit und Beschädigung, soweit diese ohne Demontage sichtbar sind.
Laut VW wird im Einzelnen geprüft:


Abgasprüfung

Der Motor wird in freier Beschleunigung (ohne Last) per Gasstoß mehrfach bis an die Abregeldrehzahl gebracht. Dabei wird die maximale Trübung des Abgasstromes in der Messkammer des Testgerätes gemessen (Rauchgastrübung). Der erste Gasstoß dient nur dem 'Aufwärmen' sowie der Beseitigung von Rückständen aus der Abgasanlage und wird nicht bewertet. Das arithmetische Mittel der maximalen Trübungswerte der letzten drei Gasstöße wird als Prüfwert herangezogen und darf den Sollwert des Herstellers nicht überschreiten. Trübungswerte und Abregeldrehzahl sind motorabhängig.

Prüfwerte

Motor Leerlauf-Drehzahl (1/min) Abregel-Drehzahl (1/min) Trübungswert (1/k)
1X 820 - 880 4700 - 4900 2,0
AAB/AJA 800 - 900 4700 - 4900 2,0
ABL 820 - 880 4700 - 4900 2,0
AJT 755 - 830 4500 - 4700 2,0
ACV 740 - 830 4300 - 4700 2,0
AHY 755 - 880 4850 - 5050 2,0
AXG 755 - 880 4800 - 5000 2,0


Tipps

Grundsätzlich sollte der Motor vor der AU einige Zeit mit höherer Last betrieben werden (z.B. auf der Autobahn), um die Abgasanlage freizublasen. Bei schlechten Trübungswerten empfiehlt es sich zudem, vor der AU Pflanzenöl zuzutanken. Dies wird den Trübungswert sehr wahrscheinlich nennenswert reduzieren.

Der Katalysator hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die AU. Man wird während der AU in der Regel auch nicht feststellen können, ob ein Kat noch intakt oder sogar leergeräumt ist.

Quellenangabe

Artikel Abgasuntersuchung. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. Juli 2007, 13:54 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abgasuntersuchung&oldid=34598266 (Abgerufen: 8. August 2007, 12:24 UTC)