Vorglühanlage

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Allgemeine Informationen

Die Vorglühanlage (oder allgemeiner Glühanlage) erleichtert das Anlassen eines Dieselmotors, bzw. ermöglicht dieses erst. Hintergrund ist, dass beim Dieselmotor das eingespritzte Kraftstoff-Luft-Gemisch nicht über einen Zündfunken (Zündkerze beim Benzinmotor), sondern durch hohen Druck und die dadurch entstehende hohe Temperatur im Brennraum während der Kompressionsphase selbst entzündet. Der Dieselmotor wird daher auch als Selbstzünder bezeichnet.

Bei kaltem Motor kann die Temperatur im Brennraum unter Umständen nicht für eine schnelle Selbstzündung und damit nicht für einen Motorstart ausreichen. Daher wird der Motor in der Regel abhängig von der Motortemperatur mehr oder weniger lange vorgeglüht. Dies geschieht durch Glühkerzen, durch die ein hoher elektrischer Strom geleitet wird, um den Brennraum bzw. die Vorkammern vorzuheizen. Die Steuerung der Vorglühdauer erfolgt in der Regel durch eine Elektronik (Motorsteuergerät, Vorglührelais).

Zusätzlich wird häufig auch bei laufendem Motor noch einige Zeit weiter geglüht (Nachglühen), um den Leerlauf zu verbessern, das Kaltstartnageln zu mindern und/oder die Abgaswerte bei kaltem Motor zu verbessern.

Ein Ausfall einzelner Glühkerzen wird von der Vorglüh-Kontrollleuchte nicht angezeigt, sondern macht sich durch Startschwierigkeiten bemerkbar. Entweder springt der kalte Motor gar nicht mehr an, oder er läuft nach dem Anlassen nicht sofort auf allen Zylindern. Je nach Temperatur zündet ein Zylinder mit defekter Glühkerze erst geraume Zeit später. Bemerkbar macht sich dieser Zustand durch unrunden Motorlauf und blau-weiße Abgaswolken.

Bei den direkt einspritzenden TDI-Motoren fällt es möglicherweise gar nicht auf, dass nicht vorgeglüht wird. Die Motoren springen bei korrekter Einstellung des Förderbeginns und einer intakten Einspritzanlage auch bei deutlich unter 0°C ohne Schwierigkeiten an.

Glühanlage im T4

Alle Dieselmotoren im T4 besitzen eine Glühanlage. Deren grundsätzlicher Aufbau ist im Wesentlichen davon abhängig, ob ein Motorsteuergerät (MSG) vorhanden ist oder nicht.


T4 ohne Motorsteuergerät

Die Glühanlage besteht bei diesen T4 aus


Das Steuergerät für die Glühzeitautomatik (J315) ist nur bei den Dieselmotoren mit dem MKB ABL vorhanden. Bei diesen Motoren übernimmt es gleichzeitig die Regelung der Abgasrückführungsanlage (falls vorhanden). Bei allen anderen Motoren (1X, AAB, AJA) befindet sich die Elektronik für Steuerung der Vorglühdauer im Vorglührelais.


Wirbelkammer-Dieselmotor ohne Turbolader (Saugdiesel 1x, AAB und AJA)

Der Vorglühvorgang wird über den Zündanlassschalter durch Einschalten der Zündung gestartet. Die Elektronik im Relais J52 (Glühkerzen) ermittelt auf Grundlage der Motortemperatur (Geber G27 (Motortemperatur)) die erforderliche Vorglühdauer. Die konkreten Werte sind leider noch unbekannt. Sie dürften aber in der Größenordnung von 5 bis 45 Sekunden liegen, wobei wohl nur bei Motortemperaturen unter 30°C überhaupt erst vorgeglüht wird. Wird geglüht, versorgt das Relais die Glühkerzen mit Spannung direkt von der Batterie (Kl.30). Nach dem Anlassen des Motors bleibt das Relais üblicherweise für ca. 120 Sekunden angezogen und versorgt die Glühkerzen weiterhin mit Spannung (Nachglühen). Die Nachglühphase wird durch das Signal vom Anlasser (Kl.50) eingeleitet.

Die Kontrollleuchte K29 im Kombiinstrument leuchtet immer nur dann auf, wenn vorgeglüht wird. Das Nachglühen wird dagegen nicht angezeigt. Dazu ist sie mit der Elektronik für Steuerung der Vorglühzeit verbunden.

Es ist eine Glühkerze pro Zylinder verbaut. Die Stromaufnahme liegt beim ersten Einschalten in der Größenordnung von 15 - 20 Ampere, verringert sich aber recht schnell auf ca. 10 Ampere. Die Absicherung des Glühkerzenstroms erfolgt über eine sogenannte Streifensicherung (ca. 15 A pro Zylinder), die sich in einem Sicherungsträger im Motorraum befindet.

Nachfolgend sind die Schaltbilder für die unterschiedlichen Baujahre dargestellt. Die Änderungen zum Modelljahr 1999 umfassen die Einführung des Doppeltemperaturgebers G2/G62 statt G27 sowie die Verlagerung der Glühsicherung elektrisch gesehen vor das Glührelais.

Vorglühanlage bis MJ1998
Vorglühanlage ab MJ1999


Wirbelkammer-Dieselmotor mit Turbolader (ABL)

Der ABL besitzt ein Steuergerät J315 (Glühzeitautomatik und Abgasrückführung) bzw. Steuergerät J425 (Diesel), das neben der Steuerung der Abgasrückführungsanlage auch die Steuerung für die Glühzeit übernimmt. Es steuert das Relais J52 (Glühkerzen) an, das nur noch ein einfaches Arbeitskontaktrelais ist.

Der Vorglühvorgang wird bereits beim Öffnen der Fahrertür eingeleitet, wofür der entsprechende Türkontaktschalter (TKoL) überwacht wird. Ein Vorglühen über den Zündanlassschalter ist natürlich auch möglich, bzw. ist unter bestimmten Umständen die einzige Möglichkeit zum Vorglühen. Es gilt die folgende Logik für den Glühvorgang:

  • Bei einer Kühlmitteltempertur > 65°C wird nicht vorgeglüht.
  • Das Vorglühen wird mit dem Öffnen der Fahrertür gestartet. Die Vorglühanzeige leuchtet aber erst nach Einschalten der Zündung und zeigt daher nur die Restglühzeit an.
  • Nach einer zweimaligen Glühaktivierung über den Türkontaktschalter wird das Vorglühen über die Fahrertür gesperrt. Der Glühvorgang kann dann nur noch mit dem Zündschlüssel eingeleitet werden. Die Sperre wird nach dem Motorstart aufgehoben, wenn die Kühlmitteltemperatur 65°C überschreitet und die Zündung ausgeschaltet wird.
  • Nach erfolgtem Motorstart beginnt die Nachglühzeit, die maximal 3 Minuten betragen kann. Sie wird beendet, wenn die Kühlmitteltemperatur 65°C überschreitet.


Die Kontrollleuchte K29 im Kombiinstrument leuchtet immer nur dann auf, wenn vorgeglüht wird. Das Nachglühen wird dagegen nicht angezeigt. Dazu ist sie mit der Elektronik für Steuerung der Vorglühzeit verbunden.

Es ist eine Glühkerze pro Zylinder verbaut. Die Stromaufnahme liegt beim ersten Einschalten in der Größenordnung von 15 - 20 Ampere, verringert sich aber recht schnell auf ca. 10 Ampere. Die Absicherung des Glühkerzenstroms erfolgt über eine sogenannte Streifensicherung (ca. 15 A pro Zylinder), die sich in einem Sicherungsträger im Motorraum befindet.

Nachfolgend sind die Schaltbilder für die unterschiedlichen Baujahre dargestellt. Die Änderungen zum Modelljahr 1999 umfassen die Einführung des Doppeltemperaturgebers G2/G62 statt G27 sowie die Verlagerung der Glühsicherung elektrisch gesehen vor das Glührelais.

Vorglühanlage bis MJ1998
Vorglühanlage ab MJ1999


T4 mit Motorsteuergerät

Zu der Glühanlage bei T4 ohne Motorsteuergerät (MSG) gibt es die folgenden Unterschiede:

  • Da die Vorglühkontrollleuchte auch als Anzeige für einen Motorstörung dient, leuchtet sie im Rahmen des Selbsttests immer kurz auf, wenn die Zündung eingeschaltet wird. Dies hat mit dem Vorglühen nichts zu tun.
  • Der Vorglühvorgang wird durch das Einschalten der Zündung über den Zündanlassschalter gestartet.
  • Das MSG ermittelt auf Grundlage des Wertes des (Geber G62 (Kühlmitteltemperatur)) die erforderliche Vorglühdauer.
  • Das MSG steuert das Vorglührelais J52 und die Kontrollleuchte K29 an.


Das Relais J52 (Glühkerzen) ist daher nur ein einfaches Arbeitskontaktrelais (Schließer) ohne irgendeine Elektronik.

Glühphasen:

  • Die angezeigte Vorglühdauer beträgt 5 bis maximal 20 Sekunden und die Nachglühdauer ca. 90 Sekunden. Das Nachglühen wird nicht durch die Kontrollleuchte angezeigt.
  • Es wird immer nur bei Temperaturen unter 30°C geglüht und bei Erreichen der 30°C wird das Glühen sofort unterbrochen. Das Vorglühen wird allerdings erst bei einer Temperatur unter ca. 5 bis 10°C angezeigt.
  • Nach dem Erlöschen der Kontrollleuchte erfolgt ein Startbereitschaftsglühen. Dies wird nach ca. 4 bis 5 Sekunden zeitgesteuert unterbrochen, wenn der Motor nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit nach dem Einschalten der Zündung angelassen wird. Es wird nicht angezeigt.
  • Wird der Motor dann angelassen, wird erneut geglüht (Startglühen) und nach dem Anlassen dann nachgeglüht.
  • Bei sehr niedrigen Temperaturen wird nach dem Nachglühen unter Umständen wiederholt geglüht (Zwischenglühen), wenn eine vorgegebene Drehzahl- bzw. Einspritzschwelle unterschritten wird.
  • Läuft der Motor mit einer Drehzahl von mehr als 2.500 U/min, wird das Glühen unterbrochen. Unterhalb dieser Drehzahl wird es erneut gestartet, wenn die Nachglühzeit noch nicht überschritten war.


Gründe für diesen doch erheblichen Aufwand sind:

  • Verringerung der Motorgeräusche,
  • Verbesserung des Leerlaufs und
  • Reduzierung von CO(2)-Emissionen.

Unabhängig von der Glühanlage sollte ein gut eingestellter Motor (Förderbeginn) auch noch bei Temperaturen um den Gefrierpunkt ohne Vorglühen sauber anspringen.


Nachfolgend sind die Schaltbilder für die unterschiedlichen Baujahre dargestellt. Die Änderungen zum Modelljahr 1999 umfassen im Wesentlichen die Verlagerung der Glühsicherung elektrisch gesehen vor das Glührelais.

Vorglühanlage bis MJ1998
Vorglühanlage ab MJ1999

Prüfung der Vorglühanlage

Vor der tatsächlichen Prüfung der Vorglühanlage muss sichergestellt werden, dass die Motortemperatur niedrig genug ist; wahrscheinlich bei allen Dieselmotoren unter 30°C. Ist diese Prüfvoraussetzung nicht gegeben, kann man sich damit behelfen, den Stecker vom Temperaturgeber abzuziehen. Dadurch wird der Vorglühelektronik ein (maximal) kalter Motor vorgegaukelt. Bei T4 mit Motorsteuergerät kann dies aber einen Eintrag im Fehlerspeicher zur Folge haben.

Die Prüfung erfolgt dann nach dem Anlassen des Motors innerhalb der Nachglühzeit zunächst durch eine Messung der Spannung an den Glühkerzen (z.B. an der Streifensicherung), um die Ansteuerung und das Schalten des Vorglührelais zu prüfen. Ist dieser Teil der Prüfung erfolgreich, wird ebenfalls während des Nachglühens die Stromaufnahme der Glühkerzen gemessen. Sie sollte bei ca. 10 Ampere pro Glühkerze liegen; bei einem 5-Zylindermotor also bei ca. 50 Ampere. Zur Messung wird wegen des hohen Stroms ein Zangen-Amperemeter (Stromzange) benötigt.

Weitere Informationen finden sich im Artikel Glühkerzen (Prüfen).