Kurvenlicht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Beleuchtung_Abbiegelicht_Demo.jpg|thumb|120px|Abbiegelicht beim T4 (Fotomontage)]]
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== Allgemeine Informationen ==
== Funktion ==
=== Definitionen ===
Als '''Kurvenlicht''' bzw. '''Abbiegelicht''' werden Autoscheinwerfer bezeichnet, die bei Kurvenfahrt das Kurveninnere zusätzlich ausleuchten. Hierdurch soll die Fahrsicherheit bei nächtlicher Kurvenfahrt erhöht werden.<br/>
Als '''Kurvenlicht''' bzw. '''Abbiegelicht''' werden Autoscheinwerfer bezeichnet, die bei Kurvenfahrt das Kurveninnere zusätzlich ausleuchten. Hierdurch soll die Fahrsicherheit bei nächtlicher Kurvenfahrt erhöht werden.<br/>
Man unterscheidet dabei zwischen dynamischem Kurvenlicht und statischem Kurvenlicht. Letztgenanntes wird häufig auch als Abbiegelicht bezeichnet.
Man unterscheidet dabei zwischen dynamischem Kurvenlicht und statischem Kurvenlicht. Letztgenanntes wird häufig auch als Abbiegelicht bezeichnet.


* Das '''dynamische Kurvenlicht''' wird durch Schwenken des kompletten [[Abblendlicht]]es oder eines Zusatzscheinwerfers realisiert. Der Schwenkbereich beträgt üblicherweise ca. 15° in beide Richtungen.
* Das '''dynamische Kurvenlicht''' wird durch Schwenken des kompletten [[Abblendlicht]]es oder eines Zusatzscheinwerfers realisiert. Der Schwenkbereich beträgt üblicherweise ca. 15° in beide Richtungen.
* Das '''statische Kurvenlicht''' (Abbiegelicht) wird durch Zuschalten eines fest montierten Zusatzscheinwerfers (z.B. [[Nebelscheinwerfer]]) auf der Kurveninnenseite realisiert. Es wird üblicherweise über die [[Blinker]] aktiviert, ggf. auch über eine Elektronik (z.B. mit Gierraten-Sensor), die eine Kurvenfahrt erkennt.
* Das '''statische Kurvenlicht''' (= '''Abbiegelicht''') wird durch Zuschalten eines fest montierten Zusatzscheinwerfers (z.B. [[Nebelscheinwerfer]]) auf der Kurveninnenseite realisiert. Es wird üblicherweise über die [[Blinker]] aktiviert, ggf. auch über eine Elektronik (z.B. mit Gierraten-Sensor), die eine Kurvenfahrt erkennt.




=== Rechtliche Grundlagen ===
== Rechtliche Grundlagen (Abbiegelicht) ==
Das adaptive Abbiegelicht in Verbindung mit dem [[Abblendlicht]] und dessen Zulässigkeit sind in der ECE-Regelung 119 beschrieben, die seit 06.04.2005 europaweit gültig ist.
Das adaptive Abbiegelicht in Verbindung mit dem [[Abblendlicht]] und dessen Zulässigkeit sind in der ECE-Regelung 119 beschrieben, die seit 06.04.2005 europaweit gültig ist.


Zwar erwähnt die deutsche Zulassungsvorschrift (StVZO) die ECE-Regelung nicht direkt. Sie sagt aber ausdrücklich, dass Zulassungen auf Grund von internationalen Vereinbarungen gelten. Und eine ECE-Regelung gilt als solche. Was also eine ECE-Regelung zulässt, ist auch in Deutschland erlaubt.
Zwar erwähnt die deutsche Zulassungsvorschrift (StVZO) die ECE-Regelung nicht direkt. Sie sagt aber ausdrücklich, dass Zulassungen auf Grund von internationalen Vereinbarungen gelten. Und eine ECE-Regelung gilt als solche. Was also eine ECE-Regelung zulässt, ist auch in Deutschland erlaubt.


 
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Wesentliche Kennzeichen:
Wesentliche Vorgaben:'''
* Es darf nur bei Geschwindigkeiten unter 40 km/h aktivierbar sein.
* Es darf nur bei Geschwindigkeiten unter 40 km/h aktivierbar sein.
* Es darf nur bei eingeschaltetem [[Abblendlicht]] aktivierbar sein.
* Es darf nur bei eingeschaltetem [[Abblendlicht]] aktivierbar sein.
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=== Probleme ===
== Betrieb und Probleme ==
Der Sicherheitsgewinn ist unbestritten. Da es sich aber um ein relativ neues System handelt, könnte es noch zu Problemen bei der täglichen Nutzung kommen: Ist das Abbiegelicht aktiviert, gewinnt ein Außenstehender den Eindruck, dass ein [[Scheinwerfer]] (vermeintlich ein [[Nebelscheinwerfer]]) defekt ist. Dieser Außenstehender kann durchaus ein Polizist sein, dem noch nicht bekannt ist, dass die Zulässigkeit gegeben ist. Mögliche Folge: Kontrolle des Fahrzeuges.
Der Sicherheitsgewinn ist unbestritten. Da es sich aber um ein relativ neues System handelt, könnte es noch zu Problemen bei der täglichen Nutzung kommen: Ist das Abbiegelicht aktiviert, gewinnt ein Außenstehender den Eindruck, dass ein [[Scheinwerfer]] (vermeintlich ein [[Nebelscheinwerfer]]) defekt ist. Dieser Außenstehender kann durchaus ein Polizist sein, dem noch nicht bekannt ist, dass die Zulässigkeit gegeben ist. Mögliche Folge: Kontrolle des Fahrzeuges.


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Ein Kurvenlicht war im T4 nie ab Werk verfügbar. Es lässt sich aber zumindest in einer statischen Ausführung nachrüsten.
Ein Kurvenlicht war im T4 nie ab Werk verfügbar. Es lässt sich aber zumindest in einer statischen Ausführung nachrüsten.


=== Nachrüstung ===
Es gibt im Kfz-Zubehör bereits Nachrüstlösungen mit entsprechender Zulassung; z.B. von Hella (siehe Weblink).<br/>Darüber hinaus gibt es natürlich auch schon Selbstbau-Steuerungen, die viele Funktionen der o.a. Nachrüstlösungen nachbilden. Ein Beispiel ist das [[ABLSG]].
Es gibt im Kfz-Zubehör bereits Nachrüstlösungen mit entsprechender Zulassung; z.B. von Hella (siehe Weblink).<br/>Darüber hinaus gibt es natürlich auch schon Selbstbau-Steuerungen, die viele Funktionen der o.a. Nachrüstlösungen nachbilden. Ein Beispiel ist das [[ABLSG]].



Version vom 17. Dezember 2011, 15:00 Uhr

Abbiegelicht beim T4 (Fotomontage)

Funktion

Als Kurvenlicht bzw. Abbiegelicht werden Autoscheinwerfer bezeichnet, die bei Kurvenfahrt das Kurveninnere zusätzlich ausleuchten. Hierdurch soll die Fahrsicherheit bei nächtlicher Kurvenfahrt erhöht werden.
Man unterscheidet dabei zwischen dynamischem Kurvenlicht und statischem Kurvenlicht. Letztgenanntes wird häufig auch als Abbiegelicht bezeichnet.

  • Das dynamische Kurvenlicht wird durch Schwenken des kompletten Abblendlichtes oder eines Zusatzscheinwerfers realisiert. Der Schwenkbereich beträgt üblicherweise ca. 15° in beide Richtungen.
  • Das statische Kurvenlicht (= Abbiegelicht) wird durch Zuschalten eines fest montierten Zusatzscheinwerfers (z.B. Nebelscheinwerfer) auf der Kurveninnenseite realisiert. Es wird üblicherweise über die Blinker aktiviert, ggf. auch über eine Elektronik (z.B. mit Gierraten-Sensor), die eine Kurvenfahrt erkennt.


Rechtliche Grundlagen (Abbiegelicht)

Das adaptive Abbiegelicht in Verbindung mit dem Abblendlicht und dessen Zulässigkeit sind in der ECE-Regelung 119 beschrieben, die seit 06.04.2005 europaweit gültig ist.

Zwar erwähnt die deutsche Zulassungsvorschrift (StVZO) die ECE-Regelung nicht direkt. Sie sagt aber ausdrücklich, dass Zulassungen auf Grund von internationalen Vereinbarungen gelten. Und eine ECE-Regelung gilt als solche. Was also eine ECE-Regelung zulässt, ist auch in Deutschland erlaubt.

Wesentliche Vorgaben:

  • Es darf nur bei Geschwindigkeiten unter 40 km/h aktivierbar sein.
  • Es darf nur bei eingeschaltetem Abblendlicht aktivierbar sein.
  • Es kann entweder durch Betätigen des Blinkers oder durch eine eigenständige Elektronik automatisch bei Kurvenfahrt aktiviert werden.
  • Eingeschaltet wird je nach Kurvenrichtung der rechte oder linke Scheinwerfer des Abbiegelichts.
  • Die Aktivierung des Abbiegelichtes erfolgt schlagartig, beim Ausschalten wird das Licht ausgedimmt.
  • Beide Abbiegelichter dürfen eingeschaltet werden, wenn der Fahrer den Rückwärtsgang einlegt.


Betrieb und Probleme

Der Sicherheitsgewinn ist unbestritten. Da es sich aber um ein relativ neues System handelt, könnte es noch zu Problemen bei der täglichen Nutzung kommen: Ist das Abbiegelicht aktiviert, gewinnt ein Außenstehender den Eindruck, dass ein Scheinwerfer (vermeintlich ein Nebelscheinwerfer) defekt ist. Dieser Außenstehender kann durchaus ein Polizist sein, dem noch nicht bekannt ist, dass die Zulässigkeit gegeben ist. Mögliche Folge: Kontrolle des Fahrzeuges.


Kurven-/Abbiegelicht im T4

Ein Kurvenlicht war im T4 nie ab Werk verfügbar. Es lässt sich aber zumindest in einer statischen Ausführung nachrüsten.

Es gibt im Kfz-Zubehör bereits Nachrüstlösungen mit entsprechender Zulassung; z.B. von Hella (siehe Weblink).
Darüber hinaus gibt es natürlich auch schon Selbstbau-Steuerungen, die viele Funktionen der o.a. Nachrüstlösungen nachbilden. Ein Beispiel ist das ABLSG.


Weblinks